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Verstöße gegen Bußgeldvorschriften
Hier können Sie Verstöße, die mit Geldbußen geahndet werden und die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen, melden. Beispiele:
  • Datenschutzverstöße,
  • Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr
    (z. B.: Fahrerlaubnis und Führerschein, Fristen zur HU, SP und AU, Ladungssicherheit, Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgut etc.),
  • Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte
    (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
    (z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung)

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Dr. Tobias Eggers
Dr. Tobias Eggers
Ombudsmann

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